Duett

Seit dem 1. Januar 2020 können durch die Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes alle Menschen von einer Teilzeitberufsausbildung profitieren. Neben Erziehenden oder Personen, die Familienangehörige pflegen, können nun auch beispielsweise Menschen mit Beeinträchtigungen oder Geflüchtete, die neben der Ausbildung noch einer Erwerbstätigkeit nachkommen wollen oder müssen, von der Möglichkeit einer Teilzeitberufsausbildung profitieren. Voraussetzung dafür ist wie bisher, dass sich Ausbildende und Auszubildende einig sind.

Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei für alle Beteiligten.

Ein Beispiel aus Tübingen, wie gut Teilzeitausbildung funktionieren kann, zeigt dieser YouTube-Film.

Der VbI ist Projektpartner von team training in Tübingen.

Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Gefördert durch:

Esther Lauer

Esther Lauer

Nele Gersberg

Nele Gersberg

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