AGHM

Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGHM) dienen als mittelfristige Brücke in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Teilnahme erfolgt mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit. Diese Arbeitsgelegenheiten sind eine besonders gute Möglichkeit, in die Arbeitswelt hineinzuschnuppern, die eigenen Kompetenzen und Ressourcen zu steigern und weiterzuentwickeln.

Rahmenbedingungen: Die Maßnahme dauert in der Regel 6 Monate. Die Arbeitszeit beträgt zwischen 15 und 30 Wochenstunden. Urlaubs- und Krankheitszeiten werden nicht vergütet.
Die Aufwandsentschädigung für eine AGHM-Tätigkeit wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Auf den Unterseiten finden Sie weitere Informationen zu den Arbeitsgelegenheiten über den VbI, bei der Stadt Heidelberg sowie beim Rhein-Neckar-Kreis und die jeweiligen Ansprechpartner.

Rahmenbedingungen: Die Maßnahme dauert in der Regel 6 Monate. Die Arbeitszeit beträgt zwischen 15 und 30 Wochenstunden. Urlaubs- und Krankheitszeiten werden nicht vergütet. Die Aufwandsentschädigung für eine AGHM-Tätigkeit wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

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Im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten können unterschiedliche gemeinnützige und zusätzliche Tätigkeiten in diversen Einsatzstellen in Heidelberg ausgeführt werden. Die Stellen befinden sich z.B. in Kindergärten, Seniorenzentren, Second-Hand-Läden oder auch im Radhof.

Die Zuweisung in die Einsatzstellen erfolgt über die persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter Heidelberg.

Amelie Fehmer

Amelie Fehmer

Paloma Panzini

Paloma Panzini

Im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten können unterschiedliche gemeinnützige und zusätzliche Tätigkeiten in diversen Einsatzstellen in Eberbach, Leimen, Sandhausen, Sinsheim und Weinheim ausgeführt werden.

Die Zuweisung in die Einsatzstellen erfolgt über die Integrationsfachkräfte im Jobcenter
Rhein-Neckar-Kreis.

Paloma Panzini

Paloma Panzini

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